Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie unsere AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen Lüneburger Heide Immobilien GmbH
HRB 208757, Stadtkoppel 41-43, 21337 Lüneburg

1) Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Lüneburger Heide Immobilien GmbH zur Erfüllung ihrer Pflichten befugtist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten. Der Auftraggeberwilligt der Datenweitergabe an Dritte zu, sofern dies für die Erfüllung des Auftrages erforderlich ist. Eine zusätzliche Weitergabe der Daten erfolgtnicht.

2) Vertraulichkeit/Weitergabe an Dritte

Alle durch uns erteilten Informationen, Unterlagen und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Lüneburger Heide Immobilien GmbH möglich.Schuldhafte Zuwiderhandlungen können den Weitergebenden ggf. im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages (Miet-, Pacht-, Kaufvertrag)zu Schadensersatzansprüchen verpflichten. Kommt ein Hauptvertrag durch die unbefugte Weitergabe der Informationen, Unterlagen und Mitteilungen des Empfängers an einen Dritten zustande, dann schuldet der Empfänger die im Angebot bezeichnete Provision.

3) Angebote/Auskünfte Dritter

Bei unseren Angeboten sind wir auf die Auskünfte Dritter angewiesen. Das können Vermieter, Behörden, Eigentümer etc. sein. Daher sind in unseren Angeboten Auskünfte Dritter enthalten. Für unrichtige Angaben seitens Dritter haften wir nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten.Irrtum, Zwischenverkauf, Zwischenvermietung, Zwischenverpachtung bleiben vorbehalten.

4) Haftung

Alle Angaben zum Objekt basieren auf erteilten Auskünften und Informationen Dritter. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann deshalb keine Haftung übernommen werden. Die versandten Exposés und sonstigen Unterlagen stellen lediglich eine unverbindliche Vorabinformation dar. Die Haftung der Lüneburger Heide Immobilien GmbH ist ausschließlich aus vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.

5) Vertragsabschluss

Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages. Die Provision ist verdient und fällig,sobald der Hauptvertrag (Miet-, Pacht-, Kaufvertrag) zustande gekommen ist. Wird der Hauptvertrag (das Geschäft) zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen (z.B. Abweichungen im Preis, Zustandekommen eines anderen Hauptvertrages, eines Teils aus einem nachgewiesenen Gesamtangebot, der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung oder die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen anstatt des Abschlusses eines Kaufvertrages) oder kommt er überein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande (z.B. Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes), berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft wirtschaftlich gleichwertig ist.
Gegen unseren Provisionsanspruch ist die Aufrechnung ausgeschlossen,soweit diese nicht auf einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung beruht. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur dann zulässig, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und der Gegenanspruch, aufgrund dessen das Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht wird, unbestritten oder rechtskräftig ist. Handelt es sich bei dem Hauptvertrag um einen Mietvertrag, ist das Bestellerprinzip anzuwenden. Eine etwaige Provisionspflichtig des Wohnungssuchenden ist nur zu leisten, wenn Lüneburger Heide Immobilien GmbH ausschließlich wegen des Auftrages des Wohnungssuchenden das Wohnungsangebot einholt und eine Provisionspflichtig zuvor vereinbart wurde. Ist der Auftrag vom Vermieter ausgegangen, so kann die Provision nur von dem Vermieter eingeholt werden.

6) Vertragsverhandlungen und – Abschluss

Sofern aufgrund unserer entsprechenden Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen, mit der von uns benannten Partei aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben ferner Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.

7) Fälligkeit des Provisionsanspruchs

Mit Abschluss des Hauptvertrages (Miet-, Pacht-, Kaufvertrag) ist unsere Provision zur Zahlung fällig. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision. Die Provision ist ohne Abzug innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungseingang zahlbar. Im Falle des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. bei privaten und9,0 % p.a. bei gewerblichen Kunden über dem Bundesdiskontsatz fällig.

8) Provisionshöhe

Die genaue Provisionshöhe ist in unseren Angeboten beschrieben. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

9) Alleinauftrag

Die Bedingungen für Alleinaufträge, die uns erteilt werden, werden einzelvertraglich vereinbart. Das gilt für Verkauf, Vermietung und Verpachtung jeglicher Immobilien.

10) Doppeltätigkeit

Lüneburger Heide Immobilien GmbH kann im Hinblick auf Geschäftsbeziehungen, die auf einen Kaufvertragsabschluss abzielen, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig und uneingeschränkt tätig werden.

11) Folgegeschäft

Ein Provisionsanspruch der Lüneburger Heide Immobilien GmbH besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt dabei vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheiteintritt.

12) Beendigung des Auftrages

Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns, Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen zu verlangen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.

13) Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen der Verträge, die mit der Lüneburger Heide Immobilien GmbH geschlossen wurden, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Wirksamkeit.

14) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit des Vertrages oder der Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich,die unwirksame Bestimmung durch eine Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmung gerecht wird.

15) Recht, Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsstand ist Lüneburg.